Verbrannt und diffamiert. Oury Jalloh und acht Jahre koloniale Justiz


Nach dem Urteil am 13.12.2012 im Revisionsverfahren zu dem Tod von Oury Jalloh ist dieses am 8.5.13 den beteiligten Parteien zugestellt worden. Nebenklage, Staatsanwalt und Verteidigung haben Revision eingelegt.
Deutsche Polizist_innen sind sicher. Denn sie sind deutsch und Polizist_innen. Und sie haben das Recht auf ihrer Seite. Als Oury Jalloh am 7.1.2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 der Polizeistation der deutschen Stadt Dessau verbrannte, wurde von diesem Revier am selben Tag die Meldung herausgegeben, dass sich der Asylbewerber aus Sierra Leone selbst angezündet habe. Der Staatsanwalt, der routinemäßig die Ermittlungen einleitete, übernahm diese Version und erließ schließlich Anklage gegen zwei Polizeibeamte: Der eine habe das Feuerzeug übersehen, mit dem sich Oury Jalloh angezündet habe, der Andere sei nicht schnell genug gegen das Feuer vorgegangen. Schon die war dem zuständigen Landgericht Dessau zu viel und erst nach einigen Verzögerungen und zahlreichen Protesten von migrantischen und anderen Organisationen und Aktivist_innen wurde das Verfahren trotzdem zwei Jahre später zugelassen. Es endete nach über anderthalb Jahren mit Freisprüchen und weitere zwei Jahre später wurde das Revisionsverfahren am Landgericht Magdeburg eröffnet. Dieses endete am 13.12.2012 nach fast zwei Jahren mit einer Geldstrafe für den Angeklagten, dem Dienstgruppenleiter Schubert, wegen fahrlässiger Tötung. Erneut war für die beteiligten rechtsstaatlichen Abteilungen die Frage danach, wie das Feuer überhaupt zustande kam, belanglos. Denn die Antwort steht auch ohne jede Ermittlung in diese Richtung und trotz aller Widersprüche fest: Das Opfer ist der Täter. Denn Deutsche und erst recht Polizist_innen können es nicht gewesen sein. Und wenn, dann zumindest nicht offiziell.
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