Asylsuchende klagte erfolgreich gegen Salzlandkreis

Die sogenannte „Ehrenerklärung“, als Flüchtling in Deutschland „freiwillig“ ausreisen zu wollen, darf kein Grund sein, Asylsuchenden die Leistungen zu kürzen und bedeutet keine Verletzung der Mitwirkungspflicht, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel am 30. Oktober 2013. Geklagt hatte eine Frau, die vom Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt ihr „Taschengeld“ von 40,90 € gekürzt bekommen hatte, weil sie sich geweigert hatte, diese Erklärung zu unterschreiben. Begründung: Sie hätte ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
Durch eine Unterschrift hätte die zuständige malische Behörde der Person einen Pass ausgestellt und sie wäre gezwungen gewesen, „freiwillig“ auszureisen.
„Die Gedanken sind auch für Flüchtlinge frei“ – Beitrag im Juraforum:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/die-gedanken-sind-auch-fuer-fluechtlinge-frei-457465

Das Urteil lesen:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13151