Schmerzensgeld wegen Polizeigewalt am 07.01.2012 in Dessau bei Oury-Jalloh-Gedenkdemo


Video der Demo im Januar 2012
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost (Dessau) muss Aktivist_in mit Schmerzensgeld für Polizeigewalt bei 7. Oury-Jalloh-Gedenkdemonstration am 07.01.2012 entschädigen.
Nur durch den juristischen „Kniff“ der „Einstellung wegen geringer Schuld“ (§ 153) kann ein öffentlicher Prozess gegen zwei gewalttätige Polizisten verhindert werden. Durch diese Form der Einstellung muß die Polzei eingestehen, dass zwei Polizisten rechtswidrig und gewalttätig am 07.01.2012 handelten. Die Polizeiführung konnte die beiden Gewalttäter in Uniform nicht mehr decken.
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