Keine Wohnsitzauflagen in Sachsen-Anhalt

Aufruf des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt zum Unterzeichnen (noch bis zum 31.10.2016) des offenen Briefes an die Landesregierung.
Mit dem sogenannten Integrationsgesetz ist am 6.8.2016 auch die darin enthaltene Wohnsitzregelung in Kraft getreten. Danach sollen anerkannte Geflüchtete für drei Jahre in dem Bundesland wohnen müssen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Damit wird anerkannten Flüchtlingen das Recht auf Freizügigkeit verwehrt. Dies bedeutet einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung.
Trotz des Verstoßes gegen internationales und europäisches Recht ist die Wohnsitzauflage bezogen auf die Bundesländer zunächst Fakt. Es steht den Ländern jedoch frei, ob sie durch Landesregelungen weitere Einschränkungen vornehmen. Wir möchten deshalb in einem offenen Brief an die Landeregierung appellieren, auf Wohnsitzauflagen innerhalb Sachsen-Anhalts zu verzichten. Das kommunale Interesse der Planbarkeit darf nicht schwerer wiegen als das Grundrecht auf Freizügigkeit!
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Infoblatt über die Wohnsotzauflage in dt, engl, frz, arabisch, farsi und russisch