[PM] Einführung der „Asylbewerberkarte“ nicht in Sicht


Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und MediNetz Magdeburg fordern umgehende Regelung für den direkten Zugang zum Gesundheitssystem für Geflüchtete
Im Rahmen eines Fachgesprächs im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration gab ein Vertreter vom Ministerium für Inneres und Sport am Mittwoch bekannt, dass mit einer Einführung der „Asylbewerberkarte“ so bald nicht zu rechnen sei: Der veranschlagte Finanzbedarf zur Einführung der Karte wurde im derzeitigen Haushaltsplan nicht aufgenommen. Laut Koalitionsvertrag soll die „Asylbewerberkarte“ den unmittelbaren Gang zum Arzt und somit eine bedarfsgerechte medizinische Behandlung ermöglichen.
Wie im Fachgespräch deutlich wurde, braucht es dringend landesweite Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden. Bislang müssen sich Asylsuchende beim Sozialamt einen Behandlungsschein besorgen bevor sie zum Arzt gehen können. Medizinisch nicht qualifiziertes Verwaltungspersonal entscheidet demnach, ob ein Behandlungsbedarf vorliegt.

„Die Konsequenzen dieses Verfahrens sind seit Langem bekannt: Verschleppte und verweigerte medizinische Behandlung, behördliche Willkür und nicht zuletzt ein enormer Verwaltungsaufwand“, so Robert Kellermann vom MediNetz Magdeburg e.V.
Durch das Asylpaket I haben die Landesregierungen schon seit über einem Jahr die Möglichkeit, die Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung zu verpflichten. Voraussetzung dafür ist ein Rahmenvertrag mit den Krankenkassenverbänden auf Landesebene. In der Regel können die Kommunen entscheiden, ob sie einem solchen Rahmenvertrag beitreten. Um einen „Flickenteppich“ in der basalen Gesundheitsversorgung zu vermeiden, muss das Land daher dringend eine Regelung finden. So geschehen in Schleswig-Holstein: Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend eingeführt, die Kommunen wurden per Erlass dazu verpflichtet, dem Rahmenvertrag beizutreten.
„Es ist vollkommen unverantwortlich, die Einführung der Asylbewerberkarte weiter zu verzögern. Wir fordern die Landesregierung auf, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen und den Zugang zur medizinischen Versorgung für Asylsuchende umgehend zu verbessern. Es muss schnellstmöglich geprüft werden, ob die Einführung der Gesundheitskarte nach dem Beispiel Schleswig-Holsteins nicht der bessere Weg ist.“, fordert Stefanie Mürbe, Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg besteht bereits seit Jahren der Anspruch auf eine Gesundheitskarte. Die Vorteile sind dort offensichtlich: Ein vereinfachter Zugang zum Gesundheitssystem, erhöhte Wirtschaftlichkeit der Krankenbehandlung und eine nachhaltige Entlastung der kommunalen Verwaltung.
Pressekontakt: Stefanie Mürbe | Tel.: 0391 5371281
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