Stoppt die Einführung des neuen Asylunrechtsgesetzes!


Werdet selbst aktiv! Beteiligt euch an der Aktionswoche vom 10 bis 18 April 2015!
Kampagne gegen das neue Asylgesetz 2015 //
JINGLE HÖREN //
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Am 19. September 2014 wurde mit dem Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten (Serbien, Bosnien-Herzigowina, Mazedonien) als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ ein weiterer Schritt zur Entrechtung von Geflüchteten getan.
Die Große Koalition brachte Anfang diesen Jahres den Entwurf der neuen Asylgesetzgebung vor. Damit ist der Weg geebnet für eine weitere Gesetzesverschärfung und somit eine Ausweitung von repressiven Maßnahmen gegen Geflüchtete und Asylsuchende. Am 3. Dezember 2014 wurde das Gesetz bereits vom Kabinett verabschiedet. Im März 2015 findet die erste Lesung im Bundestag statt. Im Juni 2015 soll es dann in Kraft treten. Es ist das alte Spiel: Zuckerbrot und Peitsche! Es gibt ein paar Zugeständnisse für Menschen mit Duldungsstatus und gleichzeitig sollen Abschiebehaft, Einreise-und Aufenthaltsverbot sowie Ausweisungen zur gängigen Praxis werden.
Was verändert sich?
Besonders erschreckend ist die starke Ausweitung der Abschiebehaft. So heißt es z.B. in dem Gesetzesentwurf, dass Geflüchtete in Abschiebehaft genommen werden können, wenn sie Identitätspapiere wie Ausweise vernichtet, „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht“ oder zu ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben. Dabei reicht die Zahlung von 3.000 Euro als Hinweis auf eine unerlaubte Einschleusung aus. Ebenso können „Vorbereitungshandlungen“ zur Verhinderung der Abschiebung eine Haft zur Folge haben. All dies seien Anhaltspunkte für „Fluchtgefahr“. Zudem sollen Asylbewerber/innen mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden können, sobald ihr Antrag abgelehnt wurde.
Betrachtet man diese Formulierungen genau, stellt sich die Frage: WelcheR Geflüchtete denn nicht ohne Identitätspapieren nach Deutschland einreist und wer eigentlich darüber entscheidet, was „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben” sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden den von vielen Geflüchteten gemachten Angaben keinen Glauben schenken oder sie nicht akzeptieren. Die Geflüchteten werden zukünftig nur noch die Wahl zwischen „Abschiebehaft“ oder „Aufnahmehaft“ haben. Auch die unglaubliche Formulierung, dass Geflüchtete, welche zur ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben, ist der pure Hohn. Abgesehen davon, dass der Begriff „Schleuser“ kein juristischer Begriff ist und somit der Auslegung der jeweiligen Behörde unterliegt, ist es Geflüchteten mittlerweile schier unmöglich ohne Fluchthelfer/innen nach Europa zu gelangen. Dafür hat sich Europa, und vor allem Deutschland viel zu sehr abgeschottet und die Zäune und Repressionsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen perfektioniert.

Massiv erleichtert wird die Abschiebung von Geflüchteten durch ein „Ausweisungsinteresse“. Dabei soll zwischen dem „Ausweisungsinteresse des Staates“ und dem „Bleibeinteresse des Flüchtlings“ abgewogen werden. Doch wer bestimmt das Ausweisungsinteresse des Staates und wer wiegt das ab? Letztendlich doch der/die zuständigen BeamtInnen, welche doch in keinster Weise objektiv handeln, da sie vom Staat bezahlt werden. Und selbst wenn die BeamtInnen in ihren Augen richtig abwägen, dass das Ausweisungsinteresse des Staates schwerer wiegt. Ist es doch so, dass ein generelles Ausweisungsinteresse beim Staat immer besteht, da das Interesse ja ist, so viele wie möglich Menschen auszuweisen.
Nicht nur „Straftaten“ sollen künftig als Grund für erhebliches Ausweisungsinteresse gelten, sondern auch Betätigungen von Geflüchteten, die unter einem politischen Kontext stehen. So ist in dem Gesetz verankert, dass Geflüchtete welche die „freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik“ oder die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gefährden, abgeschoben werden sollen. In der Konsequenz könnte dies ein politisches Betätigungsverbot für abgelehnte AsylbewerberInnen bedeutet. Schon die Selbstorganisation von Flüchtlingen, die für ihr Bleiberecht streiten und Flüchtlingscamps oder Hungerstreiks organisieren, kann zukünftig ein erhebliches Ausweisungsinteresse und baldige Abschiebung begründen. Begründet wird die Einführung dessen mit angeblicher Terrorgefahr. Geflüchtete werden also pauschal mit Terroristen in einen Topf geworfen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „So soll der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent beendet werden. Ihre Ausreisepflicht soll dann auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können.“
Es wird außerdem das viertägige „Ausreisegewahrsam“ eingeführt, aufgrund dessen Geflüchtete bis zu vier Tage auf richterliche Anordnung eingesperrt werden können.
Als wäre das nicht alles schon genug, kommen die Verschärfungen der Aufenthalts- und Einreisesperren für Flüchtlinge, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, hinzu. Dies trifft vor allem Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, sowie alle Menschen deren Fluchtgründe als unglaubwürdig erklärt werden, zum Beispiel auch Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, welche schon aufgrund ihres Alters ihren Asylantrag nicht ausreichend begründen können. Die Konsequenz davon werden massenhafte Inhaftierungen von Menschen sein, welche erneut in die EU einreisen, nachdem sie schon einmal einen Asylantrag gestellt haben.
Die scheinbaren Verbesserungen, dass jahrelang geduldete Flüchtlinge eine Chance auf Bleiberecht bekommen sollen, sind gezeichnet von den zahlreichen Verschlechterungen und Restriktionen, die alle anderen Geflüchteten betreffen. Außerdem wird kaum mehr jemand diese positiven Neuregelungen in Anspruch nehmen können, wenn dieses Gesetz zur Ausführung kommt. Da die Menschen, welche heute sogenannte langjährige Geduldete sind, dann in Gefängnissen sitzen werden und so die Erfüllung der Voraussetzungen auf Bleiberecht nicht leisten können.
Es gibt noch weitere restriktive Maßnahmen, welche mit diesem neuen Gesetz eingeführt werden, wir gehen hier nur auf die, in unseren Augen, dramatischsten Folgen des Gesetzes ein.
Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die begründete Annahme besteht, dass alle zukünftig einreisenden Geflüchtete in Deutschland weggesperrt werden sollen. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Abschiebungen stark ansteigen wird. Das Grundrecht auf Asyl und das Recht auf einen „fairen“ Zugang zu einem Asylverfahren wird damit endgültig abgeschafft. Die Geflüchteten werden schon mit ihrer Einreise nach Deutschland kriminalisiert. Ihnen wird jegliche Chance auf ein „faires“ Verfahren verwehrt.
Das faktische politische Betätigungsverbot von Geflüchteten ist ein Angriff auf alle politisch engagierten Menschen in der BRD. So wird das Recht auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung als solches infrage gestellt, auch wenn es hier speziell die Geflüchteten betrifft.
Mit der Formulierung, dass bei „Fluchtgefahr“ Geflüchtete in Abschiebe-/Ausreisegewahrsam genommen werden können, wird das gesamte Gesetz ad absurdum geführt. Bei Geflüchteten von „Fluchtgefahr“ zu sprechen ist wohl der größte Hohn, den sich das sogenannte Asylgesetz erlauben kann.
Somit rufen wir alle Menschen auf, sich diesem Unrechtsgesetz in den Weg zu stellen.
Um dieses Gesetz nicht unkommentiert hinzunehmen, ist eine bundesweite Kampagne in Arbeit. Es soll auch eine bundesweite Aktionswoche zu dem Thema stattfinden. Wenn ihr Lust habt euch daran zu beteiligen oder weitere Ideen habt, dann meldet euch bei uns, den Kontakt findet ihr auf unserer Internetseite. Achtet auf Ankündigungen und informiert euch.
Lasst uns diese weitere Verschärfung nicht tatenlos hinnehmen!
Werdet aktiv! Auf allen Ebenen und mit allen Mitteln!
Flucht ist und bleibt kein Verbrechen!
Es trifft einige aber gemeint sind wir alle!
Der terminliche Ablauf zur Abstimmung des Gesetzes sieht wie folgt aus:
6.3.2015: Bundestag, 1. Lesung
24.4.2015: Bundestag, 2. Lesung
12.6.2015: Bundesrat, 2. Durchgang
Juni 2015: Einführung des Gesetzes
Der Gesetzesentwurf zum downloaden: hier
Antirassistisches Netzwerk Sachsen-Anhalt