Neuigkeiten zu Abou Dayabou Mahamane // Stellungnahme zum MZ-Artikel und Aussagen der Behörden vom 10.02.2015
(hier Pressemitteilung vom 05.02. zu Mahamanes Abschiebung lesen)
Im MZ-Artikel (lesen) vom 10.02.2015 heißt es, der Amtsarzt habe sich darüber echauffiert, dass wir als Netzwerk und Unterstützende aufgedeckt haben, dass ein Mensch unter Schmerzen und trotz laufender Behandlung abgeschoben wurde. Er habe sich gefragt: “Woher wollen die das wissen?”
Ganz einfach: Wir haben mit dem Betroffenen gesprochen.
Die Glaubwürdigkeit und Seriösität der Ausländerbehörde und des Amtsarztes hingegen ist äußerst fragwürdig: Das Sozialamt hatte Abou Dayabou Mahamane eine Behandlung für sein Leiden, mit welchem er sich schon im vergangenen Jahr in medizinische Behandlung hatte begeben wollen, verweigert. Mitte Januar dann riefen Außenstehende in Dessau einen Krankenwagen, Mahamane wurde eilig ins Krankenhaus gebracht und dort notoperiert. So viel zur Einschätzung von Gesundheit und Reisefähigkeit seitens der Wittenberger Behörden!
Des weiteren wird im MZ-Artikel Silvia Makiola von der Ausländerbehörde zitiert mit den Worten: “Da ist nichts schief gelaufen”, und: “In Belgien gibt es auch Ärzte”.
Der Betroffene ist inzwischen von Belgien allein und unter andauernden Schmerzen nach Frankreich weitergereist, weil man sich für ihn von Seiten der belgischen Behörden nicht zuständig fühlt, da der Vorgang in Dessau passiert sei, wie wir gestern erfahren haben. Es geht ihm wohl schlechter. In Frankreich – wo er niemanden kennt – hofft er auf medizinische Hilfe durch Médicins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen) – welche, ähnlich wie Medinetz, auf inoffizielle Art und Weise Menschen eine Behandlung zukommen lassen wollen, die vom Staat allein gelassen werden.
Wenn in diesem Fall “nichts schief gelaufen” ist – heißt das, dieser skandalöse Vorgang gilt bei der Behörde als akzeptabel? Einen Menschen, der Schmerzen von einer frischen Operation hat, völlig allein, ohne Aussicht auf Unterstützung, gegen seinen Willen in ein ihm fremdes Land zu bringen – wenn es ihm doch schon geholfen hätte, noch einige Wochen für die Nachsorge hier bleiben zu können? Aus unserer Sicht offenbart dieser Vorgang die Gleichgültigkeit und die Boshaftigkeit der Behörden in Wittenberg, welchen durch diskriminierende Gesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz, welches u.a. eine medizinische Schlechterstellung von Asylsuchenden determiniert, Handlungsspielraum für ihre Willkür gestellt wird. Wir sind traurig darüber, dass in Wittenberg nicht versucht wird, gemeinsam das Beste für alle Menschen zu erreichen, sondern offensichtlich regelmäßig Gesetzesspielraum zum Schlechtmöglichsten für geflüchtete Menschen ausgelegt wird, auch wenn gerade diese doch besondere Unterstützung bräuchten.
Halle, den 10.02.2015