Sachsen-Anhalt lässt Abschiebehäftlinge frei
EuGH-Urteil zur Abschiebehaft – Sachsen-Anhalt lässt Abschiebehäftlinge frei
In Sachsen-Anhalt öffneten sich am 17.07.2014 die Justizvollzugsanstalten – alle Abschiebehäftlinge wurden freigelassen. Das Innenministerium Sachsen-Anhalts hat die Freilassungen verfügt. Es reagierte damit auf ein Urteil, das ein paar Stunden zuvor der Europäische Gerichtshof gesprochen hatte. Ein Urteil, wonach Abschiebehäftlinge nicht wie Straftäter behandelt werden dürfen.
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