[nachgelesen] Hinterland Magazin zum Schwerpunkt Dublin III
Aus dem EDITORIAL:
„Liebe Leute,
EU Gipfel am 26. Juni 2015: Nach einer langen uneinigen Debatte beschließt die EU eine Umverteilung von 60 000 Geflüchteten. Auf freiwilliger Basis, denn verbindliche Regelungen ließen sich nicht durchsetzen. Nun wird weiterverhandelt, welches Land denn nun wie viele Flüchtlinge aufnehmen kann und soll. Und es zeigt sich ein ums andere Mal: die europäische Hilfsbereitschaft hält sich in Grenzen. Da wird schon ausgiebig argumentiert, um ja nicht zu viele Geflüchtete aufzunehmen. Neu ist dieses Phänomen freilich nicht: Schon seit längerem kennt die EU ausgefeilte bürokratische Regelungen, anhand derer sich hilfesuchende Geflüchtete nach dem Gutdünken einiger Mitgliedstaaten – mit dem Ziel: „Alle anderen zuerst“ – verteilen lassen müssen.
Grund genug für das Hinterland Magazin, sich aus aktuellem Anlass nochmal den Klassiker unter den EU Verordnungen im Bereich Verteilung vertiefend zu widmen: der Dublin Verordnung, auch in der 29-seitigen Neufassung mit dem glanzvollen Untertitel: „Zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)“.
Mittlerweile sind wir also schon bei Dublin III angekommen. Doch kann das für anhaltenden Verteilungserfolg sprechen? Wohl kaum. […]“
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