Nein zum Polizeistaat!
NEIN zum Polizeistaat! Ein Kampagnenaufruf
#maaslosübertrieben ist die Verschärfung des §113StGB!
Mindestens drei Monate Gefängnis soll künftig bekommen, wer einen Polizisten tätlich angreift. Als „tätlicher Angriff“ gilt dabei jede aktive Handlung gegen den Körper des Polizisten. Wie harmlos sie auch sein mag. Soll jemand zum Beispiel von Polizisten abgeführt werden und schlägt dabei im Reflex den Arm des Polizisten weg, wären das mindestens drei Monate Haft. Genauso, wenn jemand, der in einen schmerzhaften Polizeigriff genommen wird, nicht ruhig bleibt, sondern versucht, sich zu befreien. Dabei muss er den Polizisten nicht einmal treffen. Der Versuch würde schon reichen für drei Monate Haft. Ist man mindestens zu zweit, wäre eine relativ harmlose Widerstandshandlung, ohne Schmerzen für den Polizisten, sogar sechs Monate Mindeststrafe wert. Zum Vergleich: Eine Mindeststrafe von sechs Monaten sieht das Gesetz sonst nur für schwerste Straftaten vor: für gefährliche Körperverletzung etwa, für Zwangsprostitution oder sexuellen Missbrauch von Kindern.
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