Nein zum Gesetz zur polizeilichen, rassistischen DNA-Analyse
Im Schnellverfahren versuchen derzeit Sicherheitspolitiker_innen, Gesetzreformen durchzuboxen, die die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse enorm erweitern sollen.
Anlass dafür war die rassistische Hetze nach dem Mord an einer jungen Frau in Freiburg Ende letzten Jahres. Seit 2005 gab es keine Erweiterung der polizeilichen DNA-Befugnisse mehr. Und jetzt sollen plötzlich eine Reihe von Datenschutzprinzipien nicht mehr gelten, die bisher Standard waren.
Besonders beunruhigend ist die Forderung, Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie „biogeographische Herkunft“ analysieren zu dürfen – eine Steilvorlage für rassistische Kampagnen in der Zukunft.
Mit einer Stellungnahme protestieren 25 zivilgesellschaftliche Organisationen gegen diesen äußerst bedenklichen Vorstoß. Sie bemängeln eine fehlgeleitete Informationspolitik, die Verletzung von Datenschutzrechten und befürchten rassistische Stimmungsmache. Stellungnahme lesen
Am 27.04.2017 wollen sich Vertreter_innen der Koalition über die endgültige Version des Entwurfs des „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ einigen, der schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden soll. Mit dem Gesetz soll es der Polizei erlaubt werden, bei Massengentests Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in zu ziehen. Außerdem kamen aus dem Bundesrat weitere Forderungen, nämlich im Rahmen dieses Gesetzes auch die Vorhersage von Augen-, Haar und Hautfarben über DNA-Analysen sowie die Tests so genannter „biogeographischer Herkunftsmarker“ zu legalisieren.
+ Viele aktuelle Informationen und ein Offener Brief von Wissenschaftler_innen: HIER + Ein zusammenfassender Artikel zu den jüngsten Entwicklungen: HIER + Hintergrundinformationen zu polizeilicher DNA-Sammelwut: HIER