Zu den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD

Appell des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt an die Verhandelnden aus Sachsen-Anhalt bei den Koalitionsgesprächen keine weiteren faulen Kompromisse zu Lasten von Menschenleben einzugehen.

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Nach der Einigung von Union und SPD zur Frage des Familiennachzugs am Dienstag wird zwei Tage später im Bundestag beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis Ende Juli 2018 weiter auszusetzen und ab August den Nachzug auf monatlich 1.000 Angehörige zu begrenzen.
»Diese Einigung bedeutet eine weitere Aushöhlung des Asylrechts. Die Härtefallregelung als Verhandlungserfolg darzustellen, ist eine Farce«, beklagt Stefanie Mürbe, Sprecherin des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt. »Die ohnehin längst bestehende Härtefallregelung zusätzlich zu einem willkürlich gewählten Kontingent erfüllt ausschließlich eine Alibifunktion. Aufgrund der extrem hohen Anforderungen der Härtefallregelung wurden laut Auswärtigem Amt im Jahr 2017 lediglich knapp 70 Visa auf dieser Grundlage ausgestellt«, bilanziert Mürbe.
Das geplante Gesetz dürfte einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Subsidiär Schutzberechtigten sollen nach der EU-Qualifikationsrichtlinie dieselben Rechte und Leistungen zu denselben Bedingungen wie anerkannten Flüchtlingen gewährt werden. Die EU-Kommission fordert darüber hinaus von den Mitgliedstaaten beim Thema Familienzusammenführung subsidiär Schutzberechtigten ähnliche Rechte wie anerkannten Flüchtlingen gesetzlich zuzusichern.
Über die Koalitionsvereinbarung zum Familiennachzug hinaus geht es weiterhin um folgende asylrechtsverschärfenden Verabredungen aus dem Sondierungspapier vom 12. Januar:
– Verstärkte Grenzabschottung anstatt bedarfsgerechte Aufnahme von Geflüchteten.
– Festschreibung einer rechtswidrigen Obergrenze von Schutzsuchenden bei 220.000 jährlich.
– Keine Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung für Geduldete.
– Sozial ausgrenzende und desintegrierende Kasernierung aller Asylsuchenden in sogenannten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER).
– Anstieg der Zahl vermeintlich sicherer Herkunftsstaaten durch die automatische Festsetzung bei einer Asylanerkennungsquote von unter 5 %.
– Keinerlei Initiativen zur Bekämpfung von rassistischer Gewalt und struktureller flüchtlingsfeindlicher Diskriminierung.
»Dieser Ergebnisstand ist eine bittere Enttäuschung für Geflüchtete und für alle, die sich für den Fortbestand des Grundrechts auf Asyl einsetzen. Nach den letzten Jahren des Marathons asylrechtlicher Verschärfungen und des Aushöhlens von Menschenrechten bedarf es dringend eines klaren Bekenntnisses und faktisch messbarer Ergebnisse für eine menschenfreundliche Asylpolitik.« fordert die Sprecherin des Flüchtlingsrates.
»Wir appellieren an die Verhandelnden der SPD aus Sachsen-Anhalt sich in den laufenden Koalitionsgesprächen auf keine weiteren faulen Kompromisse einzulassen. Gerechtigkeit und Kontingente lassen sich nicht vereinbaren! Mit der perfiden Symbolpolitik der Union wird der Versuch unternommen von Inhaltsleere abzulenken. Die Folgen sind existentiell für die Glaubwürdigkeit der SPD und existentiell für das Leben von Menschen.« konstatiert Mürbe.
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, Stefanie Mürbe, Tel.: 0391 50549613