Thema Familiennachzug


Neuigkeiten in der umkämpften und instrumentalisierten Debatte um den Familiennachzug für Geflüchtete bzw. dessen Aussetzung.
Die gute Nachricht

Der Europäische Gerichtshof hat am 12.04.2018 geurteilt, dass ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, sein Recht auf Familienzusammenführung behält.

Ein solcher Antrag auf Familienzusammenführung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden, d. h. grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist.
PM des EUGH dazu
Die Schlechte Nachricht
„Flucht aus Deutschland: Syrer gehen in die Türkei“
Syrische Flüchtlinge, die mit einem gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, verlassen offenbar zunehmend die Bundesrepublik. Viele reisen illegal in die Türkei. Das haben gemeinsame Recherchen von Panorama und von STRG_F, dem investigativen Reporterformat von funk, ergeben. Als Grund nennen viele Syrer die erschwerte Familienzusammenführung. Da die Flüchtlinge kein Visum für die Ausreise in die Türkei erhalten, reisen sie auf zum Teil riskanten Routen dorthin, oftmals mit Hilfe von Schleusern.
Mehr Hintergründe dazu hier.