Sachsen-Anhalt schiebt nach Afghanistan ab

Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt: Innenministerium ignoriert Koalitionsvereinbarung: Abschiebungen nach Afghanistan aus Sachsen-Anhalt jetzt ohne Einschränkungen lesen

[Symbolbild: Abschiebung vom Flughafen LE-Halle]
Am 07.01.19 wurde aus Salzwedel ein afghanischer Mann nach Kabul abgeschoben. Das war die mittlerweile 20. Sammelabschiebung nach Afghanistan, die mit 36 Personen von München aus startete.
Diese Abschiebung aus Salzwedel wird durch einen neuen Erlass des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt vom 03.01.19 begründet. Dieser hebt die bislang gültige Einschränkung auf, nur Menschen die als sogenannte „Straftäter, Identitätsverweigerer und Gefährder“ gelabelt werden, abzuschieben. Der Erlass (Az.: 35.22-12231-88.1) ist mit Rundschreiben vom 14.01.19 an alle Ausländerbehörden versandt worden, d.h. nachdem die Abschiebung vollzogen wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Es hat eine Abschiebung statt gefunden, noch bevor der Erlass den Ausländerbehörden vorlag. Die Aufhebung der bisherigen Regelung fand außerhalb der Öffentlichkeit statt und hat Protest bisher verhindert. Auch Betroffene konnten sich nicht auf diese veränderte Situation einstellen. Afghanistan ist nicht sicher und Abschiebungen dorthin gilt es zu verhindern.
Abschiebungen nach Afghanistan – Information und Warnhinweise
auf deutsch, auf Dari