Anhaltende Missstände in der Gemeinschaftsunterkunft Zeitz
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt vom 28.Oktober 2013
Flüchtlinge fordern Schließung
Anfang September brachte ein Fernsehbeitrag des MDR die unzumutbaren Missstände in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Zeitz ans Licht. Ungezieferbefall, verrottete Einrichtung, Beengtheit in der Belegung der Zimmer. Bewohner_innen hatten dem Fernsehteam ihre Wohnsituation gezeigt. Offensichtlich waren ihre Klagen und Bitten um Intervention bei den Angestellten des Betreibers Wiesemann auf taube Ohren gestoßen. Es bedurfte erst der medialen Öffentlichkeit, damit die Missstände anerkannt und ein dringender Handlungsbedarf offenkundig wurde. Daraufhin erließen die Aufsichtsbehörden sofortige Anordnungen zur Behebung der Zustände.
Allerdings wurde noch in dem Fernsehbeitrag von der Landkreisverwaltung Verantwortung nicht zugegeben und den Bewohner_innen die Schuld bzw. einer Vortäuschung von Fakten unterstellt. Der Betreiber Wiesemann, bekannt für den Unterhalt der inzwischen geschlossenen und jahrelang vehement kritisierten GU Möhlau war sich bis dahin keiner Problemlage bewusst und räumte schließlich ein Versäumnis seiner Pflichten im Nachfolgebeitrag ein.
Die Bewohner_innen aus Zeitz haben sich mit einem Brief an die solidarische Öffentlichkeit gewandt, die sie um Hilfe und Unterstützung bitten. Denn die Zustände in der GU haben sich kaum verändert. Sie fordern die Schließung der Einrichtung und die Unterbringung an einem sicheren Ort.
Das Beispiel Zeitz ist nur ein Fall von Missachtung der Bedürfnisse und Klagen von Flüchtlingen über Missstände der zentralisierten und isolierenden Unterbringung in GU’s. Im Sommer hatten Flüchtlinge in Anhalt-Bitterfeld mit einem Camp gegen ihre Unterbringungssituation protestiert.
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt schließt sich der Forderung der Bewohner_innen in Zeitz an. Der Betreiber ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, weshalb es erst zu diesen gravierenden Missständen kommen konnte. Solange die Schäden nicht beseitigt sind, müssen die Bewohner_innen anderweitig unterkommen. „Es kann nicht sein, dass die Asylsuchenden es ausbaden müssen, wenn der Betreiber seine Aufgaben zum Unterhalt der Unterkunft nicht erfüllt“, so Françoise Greve. Wenn die GU Zeitz nicht den grundlegenden Standards genügt, dann muss sie geschlossen werden.“
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