#halleprozess: Kein „letztes Wort“ für den Täter
Am heutigen Verhandlungstag, den 9.12.2020, endeten die Plädoyers vor der Urteilsverkündung am 21. Dezember 2020. Die Prozessordnung sieht vor, dass der Angeklagte heute „das letzte Wort“ hat. In seinen Einlassungen zur Tat sowie im weiteren Prozessverlauf versuchte der Angeklagte den Prozess als Bühne zu nutzen, um seine antisemitische, rassistische und misogyne Ideologie zu propagieren. Auch sein „letztes Wort“ dürfte er dafür nutzen.
Wir als Prozessbeobachter:innen haben uns daher bewusst dafür entschieden, den Gerichtssaal vor der letzten Einlassung des Attentäters zu verlassen. Wir wollen dem Attentäter nicht die Bühne eines vollen Zuschauer:innenraumes bieten und somit auch einen Kontrast zu den Aussagen wie Abschlusserklärungen der Nebenkläger:innen und ihren Vertreter:innen aufzeigen. Damit möchten wir auch nochmals auf das programmatische Motto der Kundgebungen aufmerksam machen, die seit dem Beginn der Verhandlung am 21. Juli 2020 jeden Prozesstag begleiten Keine Bühne dem Täter – Solidarität mit den Betroffenen!
Ebenfalls fordern wir die Pressevertreter:innen dazu auf, sensibel mit den Aussagen des Täters umzugehen und diese nicht wörtlich wiederzugeben. Die Berichterstattung ist ein bewusst eingesetztes Mittel,in welcher sich der Attentäter darstellen und Gleichgesinnte adressieren kann. Damit folgen wir der gemeinsamen Erklärung der #Nebenkläger:innen, die vor Prozessbeginn unter anderem die Journalist:innen aufforderten, nicht Namen und Bilder des Attentäters zu benutzen.