„Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!“
Zur Kampagne von BMI, BAMF und CDU/CSU-Fraktion gegen die Flüchtlingsräte
Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte
Magdeburg, 28.3.2019
Die Landesflüchtlingsräte weisen alle Versuche mit Nachdruck zurück, ihre Menschenrechtsarbeit zu kriminalisieren. Die Arbeit der Flüchtlingsräte ruht in allen Bundesländern auf einer breiten Unterstützung durch Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsmarktakteure, Teilen der Politik und zahllosen Bürgerinitiativen. Die von BAMF-Präsident Sommer und den Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Middelberg und Frei öffentlich erhobenen Unterstellungen angeblich rechtswidriger Aktivitäten und den Versuch ihrer Kriminalisierung per Gesetz weisen die Landesflüchtlingsräte entschieden zurück. Mit dieser Kampagne aus Unionskreisen werden einer Orbanisierung der Bundesrepublik Vorschub geleistet und bestehende Rückkehrrisiken in Afghanistan banalisiert.
Wir erinnern daran, dass Abschiebungstermine früher in der Regel von den Behörden selbst mitgeteilt wurden. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit, die Interessen der Betroffenen umfassend zu berücksichtigen und ihre Würde zu wahren. Erst mit dem 2015 in Kraft getretenen sog. „Asylkompromiss 1“ ist den zuständigen Behörden eine Ankündigung solcher Termine untersagt.
Nicht die Flüchtlingsräte – ebenso wie die Seenotrettungsorganisationen –, sondern die Politik der Bundesregierung und ihrer Verwaltungen hat sich geändert. Die Politik hat sich entschieden, nicht mehr Solidarität und Mitgefühl, sondern Feindseligkeit und Kriminalisierung gegenüber Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen zur Richtschnur ihres Handelns zu erheben. Diese Politik – und nicht das Engagement der Landesflüchtlingsräte – gefährdet den Rechtsstaat.1 Unter Führung von Bundesinnenminister Horst Seehofer schreitet die Orbanisierung der deutschen Politik voran.
Dazu passt, dass seit 2015 die Asylschutzquoten restriktiv nach unten korrigiert wurden. Lag diese für afghanische Flüchtlinge 2015 noch bei bereinigt 80%, so ist sie bis 2018 auf gerade einmal 50% abgesunken, obwohl der Krieg in Afghanistan 20182 mehr Tote einforderte als in Jemen oder Syrien. Asylanträge mit Verweis auf angeblich sichere Gebiete abzulehnen und Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren ist zynisch. Den UNHCR Eligibility Guidelines3 zufolge kommt bspw. Kabul generell als Schutzort für Betroffene nicht mehr in Betracht. Trotzdem will das BMI Abschiebungen nach Afghanistan ausweiten.
Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass ca. die Hälfte der negativen BAMF-Entscheidungen zu afghanischen Asylgesuchen von den Verwaltungsgerichten kassiert werden. „Anstatt gegen Flüchtlingsräte zu hetzen, sollte BAMF-Leiter Sommer dafür sorgen, dass seine Behörde wieder seriös arbeitet, Schutzsuchende zu ihrem Recht kommen und die Verwaltungsgerichte entlastet werden“, fordert Helen Deffner vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
Vor Abschiebungen zu warnen bedeutet, dass einige wenige Geflüchtete noch die Gelegenheit wahrnehmen können, ihre Rechte vor Behörden und Gerichten einzufordern. Das ist unabdingbar. Denn Familien auseinanderreißen, Schwangere und Kranke abschieben, Menschen aus der Ausbildung zu reißen – das sind keine Einzelfälle, sondern wird von Landesflüchtlingsräten inzwischen als strukturelles, menschenrechtliches Problem dokumentiert.
Beratung durch die Flüchtlingsräte erfüllt eine wichtige Rolle im Rechtsstaat, indem Asylsuchende in jedem Stadium ihres Verfahrens über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, während der Staat bei der praktischen Verwirklichung des effektiven Rechtsschutzes – eines Grundrechtes – häufig versagt oder sich unwillig zeigt. Mit dem Bekanntwerden von Abschiebungsterminen wird möglicherweise Betroffenen bewusst, dass sie eine letzte Chance haben zu prüfen, ob Rechtsmittel einzulegen sind.
Der Angriff aus der Union zielt auf die gesamte Beratungs- und Unterstützungsstruktur in Deutschland. Angesichts des o.g. bundesbehördlichen Versagens ist dieses zivilgesellschaftliche Engagement oft lebenserhaltend. Es würden sonst Menschen abgeschoben, die Schutz brauchen und aufgrund von Fehlentscheidungen der Behörden dann in Abschiebeflieger gezwungen werden.
Ein demokratischer Rechtsstaat muss es nicht nur tolerieren, sondern sogar fördern, dass seine Zivilgesellschaft in Form von Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Flüchtlingsintiativen helfen, falsche Behördenentscheidungen zu korrigieren.
„Wir leisten humanitäre Arbeit im Einzelfall und organisieren den Protest gegen den Abschiebefuror der Behörden!“ so Helen Deffner. „Es ist ein Mythos, dass die Abschiebemaschinerie durch E-Mails, Posts, Tweets und das Benennen konkreter Termine ins Wanken gerät. Es geht uns um das demokratische Recht, in der Gesellschaft ein kritisches Bewusstsein für potenzielle Lebensgefährdungen von hierzulande Schutz Suchenden zu fördern.“ Deswegen arbeiten die Landesflüchtlingsräte eng vernetzt mit Bündnissen wie z.B. PRO ASYL, der Seebrücke, #unteilbar und We’ll Come United.
Siehe auch: https://www.lto.de/recht/justiz/j/rechtsstaat-sicherheit-gewaltmonopol-polizei-begriff-bedeutung
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Aktuelles/UNHCR-Afghanistan-Richtlinie_20180830.pdf