3апитання, відповіді та вимоги щодо ситуації в Україні / Informationen zu Einreisemöglichkeiten aus der Ukraine

Zusammengestellt vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt

Aktualisierte Infos: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/2022/02/ukraine-aktuelle-informationen-zu-ukraine-laufend-aktualisiert/

український переклад: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/wp-content/uploads/2022/02/220228_uebersetzung-ukrainisch-infotext.pdf

1. Einreise nach Deutschland für Menschen auf der Flucht aus der Ukraine

Kann ich ohne Visum nach Deutschland einreisen?

Menschen aus der Ukraine, die einen biometrischen ukrainischen Reisepass besitzen, können ohne Visum nach Deutschland einreisen und 90 Tage bleiben. Dieser Aufenthalt kann nach dem Ablaufen der 90 Tage bei der zuständigen Ausländerbehörde weitere 90 Tage verlängert werden (siehe §40 AufenthV).

Normalerweise muss man mit dem passenden Visum eingereist sein, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen – zum Beispiel zum Ehegattennachzug – eingereist sein ( § 5 Abs. 2 AufenthG ). Das Bundesinnenministerium hat aber für die aktuelle Situation in der Ukraine beschlossen, dass es nicht zumutbar ist, ein Visumsverfahren nachzuholen (also aus Deutschland in die Ukraine auszureisen, um von dort ein Visum zu beantragen, § 5 Abs. 2 S. 2 Alternative 2 AufenthG).

Das heißt, dass Ukrainer*innen, die sich ohne Visum in Deutschland aufhalten oder nach Deutschland einreisen und die Voraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (z.B. zum Familiennachzug, für ein Studium oder eine qualifizierte Arbeit) erfüllen, diese Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen können.
Über die Härtefallregelung des §23 III  S. 6 SGB XII müssten die örtlich zuständigen Sozialämter Leistungen zur „Überwindung einer besonderen Härte“ zur Verfügung stellen. Bis zum Ende der Woche werden sich die EU-Innenminister:innen über die Anwendung der EU-Massenzustroms-Richtlinie und der eventuell Erteilung des §24 AufenthG.

Laut Einschätzung des Flüchtlingsrats Berlin sind „Asylanträge [sind] problematisch, da die Ukraine kein Verfolgerstaat ist. Anträge auf Asyl wegen Krieges wird das Bundesamt [für Migration und Flüchtlinge] erstmal ungeprüft liegen lassen. Folge des Asylantrags wäre unter anderem ein Arbeitsverbot für die erste Zeit.“

Während der Zeit des Übergangs und bis zur Klärung auf Bundes- und EU-Ebene kann eine Duldung aus humanitären Gründen beantragt werden. Eine allgemeine Vorlage finden Sie hier.

Müssen weitere Visa-/Einreisebestimmungen beachtet/eingehalten werden (z.B. Krankenversicherung, Nachweis der Lebensunterhaltssicherung)?

Infos zu notwendingen Reisepässen (biometrischer Pass und Einreise mit anderem Pass), Corona-Regelungen und weitere Fragen finden Sie u.a. hier:

Gibt es relevante Coronabestimmungen?

Grundsätzlich müssen Impfnachweise bei der Einreise vorgezeigt werden. Genauere Informationen zur derzeitigen Handhabung werden folgen.

Wie kann ich in die EU einreisen?

Das Auswärtige Amt verweist bei der Frage nach der Einreise nach Polen auf die polnischen Behörden und bei der Einreise in die Slowakei auf die slowakischen Behörden.

Laut Medienbericht vom 25.02.2022 hat die Slowakei die Grenzen für Flüchtende geöffnet und lässt Ukrainer*innen ohne Dokumente ins Land. Dies gilt auch für andere EU Staaten (z.B. Polen oder Rumänien).

Der ukrainische Präsident hat angeordnet, dass alle Personen zwischen 16 und 60 Jahren in den Militärdienst gehen müssen. Ob die Ausreise für diese Personengruppe noch möglich ist, wissen wir derzeit nicht.

Wie kann ich ein Visum für Deutschland beantragen?

Leider sind die deutschen Auslandsvertretungen in der Ukraine geschlossen, daher ist die Beantragung eines nationalen Visums in der Ukraine derzeit nicht möglich. Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes können aufgrund der aktuellen Lage ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatler*innen mit Wohnsitz in der Ukraine ab sofort ausnahmsweise auch bei den Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum für Deutschland beantragen. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass verfügen.
Ein Schengenvisum kann theoretisch in allen Botschaften von Schengen-Staaten beantragt werden. Inwieweit derzeit aber Auslandsvertretungen von Schengen-Staaten in der Ukraine tatsächlich geöffnet sind, muss auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen recherchiert werden.
Asylanträge können nur im Staatsgebiet der EU gestellt werden. Wenn Personen bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben oder stellen mussten, über den noch nicht entschieden wurde, gibt es über die Dublin IV-Verordnung die Möglichkeit auf einen Familiennachzug (hier mehr Informationen im Erklärvideo zum Dublin-Verfahren). Hier wird der Familienbegriff weiter gefasst (z.B. Geschwister und sonstige Verwandte). Jedoch wird auch der Familiennachzug im Dublin-Verfahren oft sehr restriktiv behandelt (hier mehr Informationen bei Asylpunkt.net. und Handbook Germany).

Ich bin schon vor dem Angriffskrieg in Deutschland gewesen. Gelten diese Regeln auch für mich?

Von diesen Regelungen sind allerdings Personen aus der Ukraine, die im Asylverfahren sind oder nur eine Duldung haben, nicht direkt umfasst. Bislang wurden Asylverfahren von Antragsteller*innen aus der Ostukraine mit Verweis auf die Schutzmöglichkeit in der Westukraine meist abgelehnt. Diese Entscheidungspraxis wird nun geändert werden müssen. Menschen, die in Deutschland sind oder jetzt nach Deutschland kommen und Asyl beantragen möchten, sollten sich nicht nur deswegen unbedingt vorher individuell beraten lassen. Bitte suchen Sie dazu eine Migrationsberatungsstelle auf: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/adressen-und-beratungsstellen/kontakte-landesweit/

Können Menschen mich mit dem Auto an den EU-Grenzen abholen?

EU-Bürger*innen und Ukrainer*innen mit biometrischem Pass oder blauem Flüchtlingspass können nach Polen einreisen. Ukrainer*innen erhalten an der polnischen Grenze einen Stempel in den Pass, das Schengen-Visum. Es ist für 180 Tage gültig. Damit kann man im ganzen Schengenraum freizügig reisen, erhält aber keine Sozialleistungen und darf auch nicht arbeiten.

Ukrainer*innen ohne biometrischen Pass werden nicht an der Grenze aufgehalten, erhalten aber keinen Stempel und können nur nach Polen einreisen. Deutschland kontrolliert aber derzeit nicht an der deutsch-polnischen Grenze und lässt diese Personen durch. Sie können das Visumverfahren in Deutschland nachholen.

 

2. Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland

Muss ich einen Asylantrag stellen, wenn ich in Deutschland bin?

Wichtig: Wir raten derzeit von einer Asylantragstellung ab! In den kommenden Tagen werden in Deutschland und EU-Ebene neue Bestimmungen erlassen, die auch Einfluss auf die Bleibemöglichkeiten von Geflüchteten aus der Ukraine haben werden. Sehr wahrscheinlich wird ein Aufenthalt in Deutschland für bis zu drei Jahren ermöglicht, für den kein (!) Asylverfahren notwendig ist. Wir werden dazu hier weiterhin aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen.
Ukrainische Staatsangehörige haben die Möglichkeit nach der visumfreien Einreise 90 Tage im Land zu bleiben und danach, wie oben beschrieben, für weitere 90 Tage einen Aufenthaltstitel erhalten. In dieser Zeit können jedoch leider keine Sozialleistungen bezogen werden, wenn kein Asylantrag gestellt wird.

Derzeit wird außerdem diskutiert, ob ukrainische Staatsangehörige sogenannten »vorübergehenden Schutz« nach § 24 AufenthG erhalten können. Das ist jedoch noch nicht entgültig entschieden. Weitere Infos dazu finden Sie bei PRO ASYL.

Wer einen Asylantrag stellt, erhält zwar Sozialleistungen, muss aber mitgebrachtes Geld bis auf 200.- Euro/Person abgeben. Wenn ein Asylantrag gestellt wird, haben die Antragstellenden einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG.

Einen Asylgesuch kann bei der Polizei gestellt werden, an der Grenze oder direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein Asylantrag kann nur persönlich beim BAMF gestellt werden. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Sie können sich in einer Aufnahmestelle für Asylsuchende melden, in Sachsen-Anhalt hier:

Zentrale Anlaufstelle für Asylsuchende (ZASt)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg

Wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag stellen, ist das Asylgesetz zuständig. Dort steht, dass Sie während der Zeit des Asylverfahrens in einer Flüchtlingsunterkunft wohnen müssen. Sie können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen.Sie bekommen reduzierte Sozialhilfe und dürfen in den ersten 6 Monaten nicht arbeiten.

Wie lange dauert es, bis ein Asylantrag entschieden wird?

Leider ist dies momentan sehr schwer einschätzbar. Zur Zeit gilt (noch) ein Entscheidungsstopp für Asylsuchende aus der Ukraine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das bedeutet, dass Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen momentan gar nicht beschieden werden. Es ist nicht absehbar, wie lange Asylverfahren für Menschen aus der Ukraine dauern werden. Es ist noch unklar, wie das BAMF den Krieg in der Ukraine bewertet und Entscheidungen zukünftig ausfallen. In aktuellen Kriegen setzt das BAMF machmal Entscheidungen aus, wie im Falle von Afhganistan. Deshalb kann das Verfahren möglichweise sehr lange dauern.

Kann ich selbst entscheiden, wo ich leben möchte, wenn ich einen Asylantrag stelle?

Leider nein. Wenn ein Aslyantrag gestellt wird, werden die Antragstellenden in Erstaufnahmeeinrichtugen untergebracht. Es gibt Zuständigkeiten von einzelnen Bundesländern für bestimmte Staatsangehörigkeiten. Momentan werden ukrainische Asylantragstellende in den Erstaufnahmeeinrichtugen Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern,  Bochum in Nordrhein-Westfalen und Deggendorf in Bayern untergebracht.
Derzeit wird geprüft, ob die Zuständigkeit auf alle Bundesländer übergeht. Wir raten dazu, die Stellung eines Asylasntrags abzuwarten.

Ich habe eine Duldung, muss ich ausreisen?

Die Abschiebung in die Ukraine ist ausgesetzt. Lassen Sie sich beraten, wie es weitergehen kann. Es gibt unterschiedliche Wege, in Deutschland bleiben zu können. Kontakte zur Asylverfahrensberatung finden Sie unten.

Informationen für hier lebende wehrpflichtige Ukrainer. Darf ich ausreisen und später wiederkommen?

Die Duldung erlischt an der Grenze, eine Rückkehr ist ausgeschlossen. Aufenthaltserlaubnisse erlöschen bei einer Unterbrechung des Aufenthalts von mehr als 6 Monaten.

In der Regel müssen Sie Ihre Ausbildung ohne Unterbrechung machen. Ein Pausieren der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich: Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit.

Wehrdienst im Ausland zählt nicht dazu. Wehrdienstverweigerung ist in der Ukraine eine Straftat und kann ein Schutzgrund sein. 

3. Sozialrecht

Kann ich Sozialleistungen beziehen?

In den ersten drei Monaten in Deutschland gilt für Personen, die ohne Visum einreisen konnten, kein Anspruch auf normale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II und § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB XII). Personen, die visumsfrei einreisen konnten, haben auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Menschen, die aus der Ukraine eingereist sind und keinen Asylantrag gestellt haben, können stattdessen sogenannte „Überbrückungsleistungen“ (§23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII) vom Sozialamt bekommen. Die Überbrückungsleistungen werden normalerweise für einen Monat ausgezahlt und liegen deutlich unter dem normalen Leistungsumfang (nur Essen, Kleidung, Kosten der Unterkunft, medizinische Notversorgung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft). Die Überbrückungsleistungen dürfen nicht (!) davon abhängig gemacht werden, ob die Person einen sogenannten „Ausreisewillen“ hat, also Deutschland wieder verlassen will. Einige Sozialämter machen das aber davon abhängig. Wenn das der Fall ist, melden Sie sich bitte bei einer Migrationsberatungsstelle für Unterstützung.

Wenn eine „besondere Härte“ (§ 23 Abs. 3 Satz 5 SGB XII) besteht, müssen die Überbrückungsleistungen länger als einen Monat und in Höhe der normalen Sozialhilfe gezahlt werden. Das nennt sich dann „Härtefallleistungen“. Ein solcher Härtefall dürfte im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine für viele Menschen der Fall sein, so dass das Sozialamt in diesen Fällen immer für die gesamten drei Monate ungekürzte Leistungen zahlen muss. Dazu gehört auch der Anspruch auf Krankenhilfe (mit Behandlungsscheinen des Sozialamts). Wichtig ist, die Überbrückungsleistungen zu beantragen, bevor der Termin bei der Ärztin ist.

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