Auf dem Weg zur endgültigen Abschaffung der ‚Residenzpflicht‘

Der Flüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL haben einen aktuellen Überblick über die einzelenen Landesregelungen zur Residenzpflicht erstellt. Das Ergebnis: Die neuen Regelungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen gehen über die geplanten bundesgesetzlichen Änderungen hinaus.
Seit dem Erscheinen der »Synopse der Anwendungshinweise zur räumlichen Aufenthaltsbeschränkung von Flüchtlingen nach den ‚Lockerungen‘« im Januar 2013 wurden die Regelungen in acht Bundesländern geändert. Mittlerweile wurde der Aufenthaltsbereich in zehn Flächenstaaten auf das Bundesland erweitert, aber nur in Thüringen gilt die Bewegungsfreiheit uneingeschränkt. Dessen ungeachtet, werden weiterhin Hunderte von Flüchtlingen wegen Verstößen gegen die ‚Residenzpflicht‘ kriminalisiert. Die Untersuchung zeigt, dass der Großteil der Kriminalisierung bei Reisen in andere Bundesländer anfällt. Etwa 100 Flüchtlinge werden pro Jahr wegen unerlaubter Reisen inhaftiert.
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